Gesetzliche Grundlage
Der Personalrat findet seine rechtliche Grundlage im Personalvertretungsgesetz für das Land Hamburg (Hamburgisches Personalvertretungsgesetz - HmbPersVG) vom 8. Juli 2014.
Darin beschrieben ist u. A.:
Wahl, Zusammensetzung und Amtszeit des Personalrats
Aufgaben und Geschäftsführung
Beteiligung des Personalrats
Der gesamte Gesetzestext ist nachzulesen unter www.landesrecht-hamburg.de