Tarifvertrag
Durch den Tarifvertrag wird das Gehalt sowie auch der Urlaub geregelt. Für die Angestellten der Universität Hamburg gilt der TV-L, da die Universität dem Land Hamburg unterstellt ist.
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Durch den Tarifvertrag wird das Gehalt sowie auch der Urlaub geregelt. Für die Angestellten der Universität Hamburg gilt der TV-L, da die Universität dem Land Hamburg unterstellt ist.